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Originaltext:
Schriftliche Anfrage Nr. 762/2 des Bezirksverordneten Koska, Andreas, Fraktion B'90/Die Grünen vom 13.10.2005 fällig am 31.10.2005
Umfrage der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz zur „Verständigung mit nicht deutschsprachigen PatientInnen“ in Berliner Krankenhäusern
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
das Bezirksamt beantwortet die Schriftliche Anfrage wie folgt:
Zu 1. Das Bezirksamt hat sich zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage an die für die Umfrage federführende Abteilung II J der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz gewandt und folgende Auskünfte erhalten:
Im Rahmen der Fragebogenaktion sind die Träger der Krankenhäuser und nicht einzelne Häuser um Auskunft gebeten worden. Die Krankenhausträger haben die Fragen beantwortet, ohne nach einzelnen in ihrer Trägerschaft stehenden Krankenhäusern zu differenzieren. Es war weder Sinn der Anfrage noch ist es vorgesehen, eine bezirksweise Auswertung der Fragebögen vorzunehmen.
Aus diesen Gründen ist dem Bezirksamt nicht möglich, die Anzahl der Fragebögen aus den Krankenhäusern in Charlottenburg-Wilmersdorf zu beziffern.
Zu 2. Hierzu teilt die federführende Abteilung der Senatsverwaltung mit, dass 49 Anschreiben verschickt worden sind. Bisher liegen 39 Antworten vor. Die Auswertung der Antworten ist noch nicht abgeschlossen. Insofern liegen noch keine Informationen über Ergebnisse vor.
Die Ergebnisse sollen nach abgeschlossener Auswertung bei der nächsten Tagung von Gesundheit Berlin e.V. zum Thema Armut und Gesundheit veröffentlicht werden. Auch die Krankenhausträger sollen über die Ergebnisse unterrichtet werden.
Ob und in welcher Form die Bezirke unterrichtet werden, ist derzeit noch offen.
Zu 3. Inwieweit sich Konsequenzen oder Vorschläge aus den Ergebnissen der Befragung ableiten lassen, ist derzeit offen, da die Ergebnisse noch nicht vorliegen. Das Bezirksamt wird die Ergebnisse nach Veröffentlichung bewerten und zu den daraus ableitbaren Handlungsanforderungen den Dialog mit den Krankenhausträgern der im Bezirk liegenden Krankenhäuser suchen, ohne die in diesem Fall bestehende Zuständigkeit und Regelungskompetenz der Krankenhausträger zu tangieren.
Mit freundlichen Grüßen
M. Schmiedhofer
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