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Originaltext:
Schriftliche Anfrage Nr. 874/2 des Bezirksverordneten Koska, Andreas, Fraktion B'90/Die Grünen vom 24.03.2006 fällig am 24.04.2006
Beförderungsprobleme
Ich frage das Bezirksamt:
1. Hat die Neuvergabe der Beförderung von Schülern im Frühjahr 2005 aus heutiger Sicht, nach gut einem Jahr, zur Ersparnissen geführt?
2. Falls nicht und falls pädagogische Gründe als entscheidend genannt werden, bitte ich diese Gründe zu erläutern und in ein Verhältnis zu den Angaben im Februar und März 2005 zu setzen?
3. Gelten die organisatorischen Probleme, die weiter über längeren Zeitraum bestanden, als gelöst?
4. Falls es zu keiner Kostensenkung, bei schlechterer Leistung, gekommen ist, wann werden die Fahraufträge neu ausgeschrieben?
5. Werden die ehemals in diesem Segment, zum Teil über Jahrzehnte, tätigen Unternehmen auf diese Ausschreibung besonders hingewiesen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
das Bezirksamt beantwortet die oben genannte Schriftliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Ausschreibung und in deren Ergebnis die Neuvergabe der Beförderung von Schüler/innen fand nicht mit der Vorgabe einer Kostenreduzierung statt, sondern entsprach den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung (LHO). Trotz einer erhöhten Individualbeförderung und der Übernahme der Kosten für Heim- und Pflegekinder seit dem 01.02.2005 sowie häufig veränderten Rückfahrten durch die seit August 2005 an die Schulen verlagerte ergänzende Betreuung sind auf das Ausgabevolumen bezogen geringfügige Einsparungen eingetreten:
Ausgaben 2004 1.474.828 EUR
Ausgaben 2005 1.424.113 EUR
Zu 2.:
Entfällt.
Zu 3.:
Im letzten Halbjahr sind keine organisatorischen Probleme aufgetreten.
Zu 4.:
Die Neuvergabe hat nach anfänglichen Problemen nicht zu schlechteren Leistungen geführt. Die Schüler/innen werden in möglichst kurzen Fahrzeiten in Kleinbussen bis zu 8 Personen befördert. Auf spezielle gesundheitliche Probleme wird auch weiterhin besonders eingegangen.
Gemäß § 55, Abs. 6.2 LHO sind Ausschreibungen in der Regel nach drei Jahren zu wiederholen.
Zu 5.:
Bei der Vergabe des Auftrages zur Beförderung von Schüler/innen handelt es sich um ein offenes Verfahren nach der Verdingungsordnung für Leistungen §§ 3, 3 a - VOL Teil A -.
Im Verfahren sind inländische und ausländische Bewerber gleich zu behandeln. Der Wettbewerb darf nicht auf Bewerber, die in bestimmten Bezirken ansässig sind, beschränkt werden - § 7 VOL/A Abs. 2 -.
Aus vorgenannten Gründen werden ehemals im Bezirk tätige Unternehmen nicht besonders auf eine Ausschreibung hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Naumann
Bezirksstadtrat
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