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Schriftliche Anfrage Nr. 911/2

Schriftliche Anfrage Nr. 911/2 des Bezirksverordneten Koska, Andreas, Fraktion B'90/Die Grünen vom 24.05.2006 fällig am 24.06.2006

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Originaltext:

„Die Welt zu Gast bei Freunden“ - FIFA-WM 2006 - Die FIFA und das Ordnungsamt

Ich frage das Bezirksamt:

1. Treffen Aussagen zu, dass das Ordnungsamt innerhalb der Anwohnerschutzzone für die Überprüfung der Händler (auch „Bauchladenhändler“) zuständig sein soll?

2. Stimmt es, dass zu den Aufgaben die Überprüfung der Waren auf Konkurrenzpro-dukte der Sponsoren der WM gehören soll?

3. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Tätigkeit für einen privaten Veranstalter?

4. Wird dieser Dienst des Ordnungsamtes der FIFA in Rechnung gestellt, falls nein, weshalb nicht?

5. Falls eine Rechtsgrundlage für eine solche Tätigkeit bestehen sollte, wäre die Kon-trolle nicht eine Aufgabe des Gewerbeaußendienstes?

Antwort des Bezirksamtes

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der oben genannten Schriftlichen Anfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

zu 1.:
Das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist seit 01.09.2004 zuständig für die Ü-berprüfung von Händlern und auch von Bauchladen-Händlern im gesamten Bezirk.

Zu 2., 3., 4. und 5.:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 28. März 2006 einen zusätzlichen „Negativ-Bereich“ für den Veranstaltungszeitraum der Fußball-Weltmeisterschaft beschlossen, in dem die Verteilung von Werbematerial, der Bauchladenhandel sowie der Handel der mobilen Verkaufsstände bzw. aus Fahrzeugen unabhängig von der Warenart nicht zu-gelassen wird. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden innerhalb ihres normalen Tätigkeitsspektrums die Umsetzung des BA-Beschlusses sicherstellen.

Einen „Negativ-Bereich“ gibt es im Bezirk Charlottenburg/Wilmersdorf auch im Bereich des Breitscheidplatzes und der Fußgängerzone Wilmersdorfer Straße. Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat um den Bereich der „Fan-Meile“ ebenfalls einen „Negativ-Bereich“ definiert.

Der Gewerbeaußendienst wird ebenso wie das Wirtschaftsamt in eigener Zuständigkeit tätig.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Dieter Gröhler

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