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medien:maz:20080126

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Artikel vom 26.01.2008

Regenwasser darf nicht auf die Straße

Die Gemeindevertretung Planebruch hat die Satzung über die Entsorgung von Niederschlagswasser beschlossen. Laut Bürgermeister Ulf Dingelstaedt sollen nach Inkrafttreten der Bestimmungen die Nachbarschaftsstreitigkeiten über Pfützen und Spritzer an Hausfassaden Vergangenheit sein.

Eigentümer von Häusern in Cammer, Damelang, Freienthgal und Oberjünne werden verpflichtet, Regenwasser „auf den Grundstücken zu entsorgen, auf denen es anfällt.“ Dies heißt, dass alle Regenrinnen auf den eigenen Grund und Boden entleert werden müssen. Seit Jahren gibt es Beschwerden über ganze Seenlandschaften, die sich nach starken Niederschlägen, vor allem an unbefestigten Straßen bilden. Rinnsale aus den Regenrinnen füllen die Löcher zusätzlich auf.

Nach einem Nachbarschaftsstreit in Cammer, entschloss sich die Gemeinde Planebruch eine Satzung vorzulegen, die klare Verhältnisse schafft, berichtet der Ortschef. Für Zuwiderhandlungen wird eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro angedroht. Ob und wann jedoch die Bürger zu Kasse gebeten werden können, ist noch unklar. „Eine Bestandsaufnahme ist von unseren Kapazitäten abhängig“, räumte Amtsdirektor Christian Großmann ein. Sie seien im Augenblick nicht vorhanden. Bestehende Entwässerungsanlagen, wie etwa in Freienthal, bleiben von der neuen Satzung unberührt. ~~UP~~

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medien/maz/20080126.txt · Zuletzt geändert: 06.02.2008 19:12 (Externe Bearbeitung)