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politik:charwilm:anfragen:muendliche:20040429-15

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15. Mündliche Anfrage zur BVV am 29.04.2004

Schriftliche Beantwortung

Schriftliche Beantwortung der 15. Mündlichen Anfrage zur 29. Sitzung der BVV am 29.04.04 des Bezirksverordneten Andreas Koska

Gasspeicher eine Gefahr?

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Frage:
„Beabsichtigt das Bezirksamt, unter Umständen in Zusammenarbeit mit der GASAG, die Anwohner aus der Umgebung des Erdgasspeichers Grunewald über mögliche Gefahren und vorhandene Sicherheitsmaßnahmen zu informieren?“

Das Bezirksamt ist weder Genehmigungs-, noch Überwachungsbehörde für den Erdgasspeicher. Als Bergbaubetrieb unterliegt der Speicher der Überwachung durch das Landesbergamt des Landes Berlin (in Cottbus und Rüdersdorf).

Als das Umweltamt im letzten Jahr aus seiner wasserrechtlichen Überwachungszuständigkeit schriftlich von der GASAG Unterlagen zu der Anlage erbeten hat, ist der Mitarbeiter dann auch telefonisch vom Landesbergamt relativ brüsk auf die dortige alleinige Zuständigkeit verwiesen worden.

Da im Bezirksamt neben den notwendigen Unterlagen auch nicht die erforderlichen Fachkenntnisse vorliegen, halte ich die GASAG für die geeignete Institution, um die Informationen der Bevölkerung vorzunehmen.

Ich habe nach dem Unfall den Vorstand der GASAG gebeten, die Sicherheitsmaßnahmen unter dem Eindruck des Schadenfalls zu prüfen und das Sicherheitskonzept gegebenenfalls entsprechend den Anforderungen zu überarbeiten und die GASAG darüber hinaus aufgefordert, die Anwohner/innen in geeigneter öffentlicher Form (Veranstaltung, schriftliche Informationsblätter o. ä.) über das Sicherheitskonzept der Anlage zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

M. Schmiedhofer

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politik/charwilm/anfragen/muendliche/20040429-15.txt · Zuletzt geändert: 31.07.2006 14:48 (Externe Bearbeitung)