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Schriftliche Anfrage Nr. 770/2

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Originaltext:

Schriftliche Anfrage Nr. 770/2 des Bezirksverordneten Koska, Andreas, Fraktion B'90/Die Grünen vom 20.10.2005 fällig am 07.11.2005

Eine Baustelle oder ein Loch? - Nussbaumallee 22

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Absichten verfolgt der Besitzer des „Loches“ in der Nussbaumallee 22, gibt es eine Baugenehmigung und wenn ja, was sollte dort errichtet werden?
  2. Ist dort der Verkehrssicherungspflicht durch den Bauherrn genüge getan worden?
  3. Ist gewährleistet, dass die Kinder des benachbarten Kindergartens dieses Loch nicht betreten können?
  4. Gab es seitens der Anwohner Beschwerden über den Zustand dieser „Baustelle“?

Antwort des Bezirksamtes

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der o. g. Schriftlichen Anfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

Zu 1. Es gab die Baugenehmigung Nr.: 907 vom 03.01.2001 für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen und 6 KfZ-Stellplätzen, die jedoch nicht verlängert wurde und somit ihre Gültigkeit verloren hat.

Zu 2. Das Grundstück ist mittels eines Bauzaunes gesichert. Zur Kindertagesstätte hin sind zusätzlich Schaltafeln im unteren Teil des Bauzaunes angebracht.

Zu 3. Ja, es hat auch noch keinerlei Beschwerden über die Baustellensicherung gegeben.

Zu 4. Nein.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Dieter Gröhler

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politik/charwilm/anfragen/schriftliche/770_2.txt · Zuletzt geändert: 08.08.2006 15:01 (Externe Bearbeitung)