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Schriftliche Anfrage Nr. 924/2

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Originaltext:

Schriftliche Anfrage Nr. 924/2 des Bezirksverordneten Koska, Andreas, Fraktion B'90/Die Grünen vom 14.06.2006 fällig am 14.07.2006

Hin und her in der Einbahnstraße

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wann die Einbahnstraßenrichtung in der Geisenheimer Straße verändert worden ist?

2. Weshalb wurde diese Maßnahme notwendig?

3. Wurden die Anwohner darüber rechtzeitig informiert, in welcher Form?

4. Für welchen Zeitraum gilt diese Neuregelung?

Antwort des Bezirksamtes

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der oben genannten Schriftlichen Anfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

Zu 1. Ja, die Veränderung ist dem Bezirksamt bekannt. Die vorhandene Einbahnstraßenregelung der Geisenheimer Straße wurde ab dem 06.06.2006 in Richtung Südwestkorso gedreht. Diese Maßnahme wurde durch die Verkehrslenkung Berlin straßenverkehrsbehördlich angeordnet.

Zu 2. Aufgrund durchzuführender Straßenbauarbeiten anlässlich des Straßenneubaus der Wiesbadener Straße musste zur Aufrechterhaltung des Busverkehrs die Buslinie über die Geisenheimer Straße umgeleitet werden.

Zu 3. Die Anwohner des Umfeldes Wiesbadener Straße und Geisenheimer Straße wurden vor Beginn der Maßnahmen (21. Kalenderwoche) durch Anwohnerinformationen (Hausanschläge) informiert. Darüber hinaus gab das Bezirksamt per Pressemitteilung die Maßnahmen bekannt.

Zu 4. Diese Regelung wird voraussichtlich bis zum Abschluss der Straßenbauarbeiten Ende September 2006 gelten. Danach wird selbstverständlich die ursprünglicher Regelung wiederhergestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Dieter Gröhler

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politik/charwilm/anfragen/schriftliche/924_2.txt · Zuletzt geändert: 31.07.2006 15:00 (Externe Bearbeitung)