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politik:charwilm:pe:20051227

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Pressemitteilung vom 27.12.2005

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Radfahren in der Fußgängerzone

Pressemitteilung vom 27. Dezember 2005

Eine Radfahrmöglichkeit in der Fußgängerzone Wilmersdorfer Strasse fordert der Fraktionsvorsitzende der Grünen in der BVV, Andreas Koska. „In vielen deutschen Städten ist inzwischen das Fahrrad fahren in den Fußgängerzonen gestattet. Der Alexanderplatz kann auch als autofrei angesehen werden. Am Alex gibt es eine gesonderte Fahrradspur. Damit wurden bisher gute Erfahrungen gemacht“ so der verkehspolitische Sprecher weiter. Für die Wilmersdorfer Straße fordern die Grünen deshalb zum einen

  • dass die Querung der Fußgängerbereiches an der Pestalozzistraße erlaubt wird. In viele Routenvorschlägen wird die Pestalozzistraße als eine Alternative zur Kantstraße angepriesen. Bei der Durchfahrt über die Wilmersdorfer Straße muss man absteigen und schieben. Das ist umständlich und kontraproduktiv.
  • dass das Fahrrad fahren nach Geschäftsschluss und an den Sonn- und Feiertagen ganztägig in der Fußgängerzone „Wilmersdorfer Straße“ erlaubt wird. In diesen Zeiten verödet die Wilmersdorfer zusehends. Es sind kaum noch Menschen unterwegs, so dass die wenigen Fahrradfahrer auch niemanden stören würden. Der Nord/Süd - Weg ist über die Wilmersdorfer wesentlich attraktiver als über das Kopfsteinpflaster der Krummestraße oder die stark befahrene Kaiser - Friedrich - Straße.

„Wir wollen eine Lösung, die sich pragmatisch an den Erfordernissen orientiert. Deshalb ist das Fahrrad fahren in den von uns angegebenen Zeiten in der Wilmersdorfer Straße freizugeben“ - erklärt Andreas Koska.

Antrag

Radfahren in der Wilmersdorfer

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Radfahren nach Geschäftsschluss und an Sonn- und Feiertagen in der Fußgängerzone der Wilmersdorfer Straße zu gestatten. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob ein Fahrradstreifen innerhalb der Fußgängerzone eingerichtet werden kann. Dabei haben die Fußgänger grundsätzlich den Vorrang.

Der BVV ist bis zum 31. Oktober 2005 zu berichten.

Begründung:

Nach Geschäftsschluss ist die Fußgängerzone relativ schwach frequentiert, so dass es zu keinerlei Konflikten zwischen den beiden Gruppen kommen würde. In anderen Großstädten sind die Fußgängerzonen auch für Radfahrer geöffnet. Diese Möglichkeit könnte auch hier geprüft werden.

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politik/charwilm/pe/20051227.txt · Zuletzt geändert: 01.08.2006 11:45 (Externe Bearbeitung)