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Schriftliche Anfrage Nr. 723/2

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Originaltext:

Schriftliche Anfrage Nr. 723/2 des Bezirksverordneten Koska, Andreas, Fraktion B'90/Die Grünen vom 09.09.2005 fällig am 26.09.2005

Nochmals Wirtschaftskontakte - Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage Nr. 689/2 und 715/2

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Zu der Frage 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 689/2 hat das Bezirksamt keine Angaben machen können, zu den Fragen 3 und 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 715/2 antwortete das Bezirksamt mit ja; weshalb konnten diese Organisationen nicht schon in der Anfrage Nr. 689/2 genannten werden?
  2. Ist die Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 689/2 so zu deuten, dass die Arbeit der Bezirksverordneten behindert oder zumindest seitens des Bezirksamtes nicht unterstützt wird?
  3. Sind dem Bezirksamt unter Umständen noch weitere außer den in der Schriftlichen Anfrage Nr. 715/2 unter 3 und 4 genanten Organisationen und Verbände mit Migrationshintergrund im Bezirk bekannt? Wenn ja, welche?

Antwort des Bezirksamtes

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o. a. Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

Zu 1:

Das Bezirksamt hatte die Frage 4 der Schriftlichen Anfrage 689/2 so verstanden, dass der anfragende Bezirksverordnete an einem Verzeichnis der ausländischen Wirtschaftsorganisationen und -verbände mit Sitz im Bezirk interessiert war. Ein solches Verzeichnis lag und liegt der Wirtschaftsberatung tatsächlich nicht vor. Vor dem Hintergrund, dass keine Registrierungspflicht für entsprechende Vereinigungen besteht ,

erfährt das Bezirksamt aber auch dann nur per Zufall im Rahmen seiner wirtschaftsfördernden oder Migranten betreuenden Tätigkeit, von entsprechenden Vereinigungen mit Sitz im Bezirk. Jedes Verzeichnis in diesem Bereich wäre aber ein un- vollständiges Produkt, das auf mühselige Recherchen oder auf Erfahrungen in der Migrantenarbeit im Bezirk zurückgeht. Da in Berlin zahllose Interessenvereinigungen von Unternehmern mit ausländischen Hintergrund existieren, spielt hier insbesondere die Zahl

der Verbandsmitglieder eine entscheidende Rolle, um die Frage zu beantworten, ob es sich wirklich um eine Interessenvertretung einer Vielzahl von Unternehmen und nicht nur einzelner weniger handelt. Mitunter kommt es vor, dass ein einzelnes Unternehmen vorgibt, einen entsprechenden Verband zu gründen und nicht mehr als eine Hand voll anderer Unternehmen für die gemeinsame Sache gewinnt. Hier sind Zweifel am Verbandscharakter einer solchen Vereinigung angebracht. Dies schließt nicht aus, dass dem Bezirksamt einzelne Unternehmensvereinigungen mit Migrantenhintergrund oder mit dem Ziel der Förderung der gegenseitigen Handelsbeziehungen bekannt sind. Diese hätten natürlich - wenn die Anfrage nicht anders verstanden worden wäre - bei der ersten Anfrage genannt werden können.

Zu 2:

Das Bezirksamt hat sich bemüht, die Schriftliche Anfragen Nr. 689/2 und 715/2 nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Da der anfragende Bezirksverordnete seine Fragen nicht mit einer bestimmten erkennbaren Zielrichtung oder Fragehintergrund verbunden hat, hat sich das Bezirksamt entgegen seiner sonst üblichen Praxis auf die einfache Fragebeantwortung ohne zusätzliche Kommentare beschränkt. Eine Behinderung der Arbeit der Bezirksverordneten sieht das Bezirksamt in der Beantwortung nicht und würde dies auch nie beabsichtigen. Ganz im Gegenteil ist das Bezirksamt interessiert und darauf angewiesen, den eigenen Erkenntnishintergrund durch den Erfahrungsschatz von Bezirksverordneten zu ergänzen und zu erweitern. Auch an der Einschätzung der Arbeit von bilateralen Unternehmensvereinigungen und deren Bedeutung durch Bezirksverordnete ist das Bezirksamt interessiert.

Zu 3:

Tatsächlich existiert auch bei der Migrantenbeauftragten nach deren Aussage kein Verzeichnis, das über die zwei genannten Vereinigungen hinaus geht mit Ausnahme von TANGENS – Gesellschaft zu Förderung der Interkulturellen Zusammenarbeit West- und Ost-Europas e. V.. Bei dem in der Anfrage 715/2 genannten Verein für Gegenseitigkeit e. V. , der seinen Sitz in Pankow hat, haben wir keinen bezirklichen Hintergrund ausmachen können.Nicht auszuschließen ist, dass weitere Vereinigungen mit Migrationshintergrund in unserem Bezirk existieren, ohne dass diese dem Bezirksamt im einzelnen bisher bekannt sind.

Vereinigungen, die sich um die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bemühen und u. W. ihren Sitz im Bezirk haben, sind die

  • Deutsch-Israelische Wirtschaftsvereinigung
  • Am Cham – American Chamber of Commerce
  • UCCVD Union der Chinesen & Chinesischen Verbände in Deutschland e.V.

Auch diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Skrodzki
Bezirksstadtrat

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politik/charwilm/anfragen/schriftliche/723_2.txt · Zuletzt geändert: 08.08.2006 15:06 (Externe Bearbeitung)