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Originaltext:
Schriftliche Anfrage Nr. 764/2 des Bezirksverordneten Koska, Andreas, Fraktion B'90/Die Grünen vom 13.10.2005 fällig am 31.10.2005
„Werte erhalten, Perspektiven gestalten“-2
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der oben genannten Schriftlichen Anfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Ja, durch die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 26.03.2004, bekannt gegeben im Amtsblatt für Berlin Nr. 24 vom 21.05.2005 (Seite 2124).
zu 2.:
Ja.
Zu 3.:
Das Bezirksamt wurde zur Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordnetenhauses nicht befragt, so dass hierzu keine Erklärung abgegeben werden kann. Möglicherweise fand der Güterbahnhof Charlottenburg keine Erwähnung, weil er zu diesem Zeitpunkt bereits entwidmet war.
Zu 4.:
Die verkehrliche Belastung muss mit jedem Einzelvorhaben neu geprüft werden. Bisher ist nur ein Ansiedlungsvorhaben realisiert worden.
Zu 5.:
Bei der Baugenehmigung der konkreten Vorhaben werden die jeweils entstehenden verkehrlichen Auswirkungen (Umfang des Verkehrs und Lage der Grundstückszufahrten) mit berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Gröhler
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