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politik:charwilm:anfragen:muendliche:20040325-11

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11. Mündliche Anfrage zur BVV am 25.03.2004

Antwort des Bezirksamtes

11. Mündliche Anfrage von Herrn BV Andreas Koska, Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion zur 28. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 25.03.2004

„Kraftwerk Charlottenburg“

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage wie folgt:

1. Trifft es zu, dass sich ein Investor an der Spree im Bereich des Kraftwerks Charlottenburg um Anleger für drei Personenschiffe (Flusskreuzfahrten) bemüht hat?

Am 05.03.2004 hat ein Investor mit Vertretern des Stadtplanungs- und Vermessungsamtes, des Umweltamtes, und des Amtes für Öffentliches Bauen die Möglichkeit erörtert, zwei Anleger für sogenannte Flusskreuzfahrten im Bereich des Kraftwerks Charlottenburg zu errichten bzw. zu nutzen.

2. Weshalb sind seine Anfragen trotz einer Zustimmung seitens des Bundeswasser- und Schifffahrtamtes abgewiesen worden?

Es ist unzutreffend, dass die Anfragen des Investors abgewiesen worden sind, richtig ist vielmehr, dass die Thematik mit ihm erörtert wurde. Grundsätzlich besteht nämlich ein Interesse des Bezirks, den früheren Kraftwerksstandort öffentlich bekannt zu machen und neu zu entwickeln. Dabei würde auch die Schaffung von Anlegestellen als Stärkung begrüßt werden.

Es liegt jedoch kein detailliertes, die Maßnahme konkretisierendes Investoren-Konzept vor, was inhaltlich erörtert werden konnte. Es erfolgte ebenfalls keine Antragstellung. In dem unter 1. genannten Gespräch wurde vereinbart, die Angelegenheit zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu erörtern, nachdem der Investor seine Vorstellungen, auch im Hinblick auf die jetzige Situation, vor dem Kraftwerk Charlottenburg konkretisiert hat.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass im aktuellen B-Planverfahren 4-9 die vorliegenden Entwürfe für die in Rede stehende Fläche die Festsetzung „Öffentliche Parkanlage und Uferpromenade“ vorsehen. Entsprechend der textliche Festsetzung des B-Planes sind in der öffentlichen Parkanlage und Uferpromenade untergeordnete bauliche Anlagen, u. a. für gastronomische Zwecke und Schiffsanlieger als Ausnahme zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Dieter Gröhler

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politik/charwilm/anfragen/muendliche/20040325-11.txt · Zuletzt geändert: 31.07.2006 14:36 (Externe Bearbeitung)