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Schriftliche Anfrage Nr. 902/2

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Originaltext:

Schriftliche Anfrage Nr. 902/2 des Bezirksverordneten Koska, Andreas, Fraktion B'90/Die Grünen vom 16.05.2006 fällig am 16.06.2006

Gefährlicher Siemensdamm

Ich frage das Bezirksamt:

1. Sind dem Bezirksamt Schäden auf dem Fahrradweg zwischen Nikolaus-Groß-Weg und Jakob-Kaiser-Platz bekannt (beide Richtungen)?

2. Ist es in diesem Bereich durch den schlechten Zustand der Fahrradwege zu Unfällen gekommen?

3. Wann ist mit dem Beheben der Schäden zu rechnen?

4. Sind diese Fahrradwege benutzungspflichtig?

5. Fall ja, erfüllen die Fahrradwege in diesem Bereich die Voraussetzung für eine Fahrradwegebenutzungspflicht?

6. Falls die Voraussetzung für eine Benutzungspflicht nicht erfüllt sind, wann ist mit einer Aufhebung dieser Pflicht zu rechnen?

Antwort des Bezirksamtes

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der oben genannten Schriftlichen Anfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

Zu 1.
Eine Begehung des Siemensdamm erfolgt zweimal monatlich. Die Radwege befinden sich in einem verkehrssicherern Zustand. Lediglich im Bereich von Bäumen kommt es hin und wieder zu kleineren Schäden durch Wurzelhebungen. Diese Schäden werden umgehend nach Feststellung behoben.

Zu 2.
Bei der Abteilung Bauwesen, Fachbereich Tiefbau ging am 10. Mai 2006 eine E-Mail eines Radfahrers ein, der aufgrund einer hochgedrückten Wurzel einen Unfall am 04. April 2006 hatte. Eine Ortsbesichtigung ergab, dass der für den Unfall ursächliche Schaden bereits nicht mehr vorhanden war.

Weitere Unfälle sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

Zu 3.
Wie zu 1. berichtet, werden festgestellte Schäden umgehend behoben.

Zu 4. und 5.
Bei Vorhandensein von Fahrradwegen mit entsprechender Kennzeichnung besteht gemäß Straßenverkehrsordnung (siehe auch § 2 IV StVO) eine Benutzungspflicht.

Die vom Fragesteller genannten Radwege sind durch Zeichen Z 237 gekennzeichnet, so dass eine Fahrradwegebenutzungspflicht gegeben ist.

Zu 6.
Eine Benutzungspflicht kann nur mit Zustimmung der Verkehrslenkung Berlin aufgehoben werden. Aufgrund der örtliche Gegebenheiten und des hohen Verkehrsaufkommens – Zubringer zur Bundesautobahn und zum Flughafen Tegel – ist mit einer Aufhebung nicht zu rechnen. Gerade in diesem Bereich dienen baulich angelegte Radwege vor allem der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Dieter Gröhler

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politik/charwilm/anfragen/schriftliche/902_2.txt · Zuletzt geändert: 01.08.2006 12:28 (Externe Bearbeitung)